Allerlei

⭐ Ab sofort verfügbar: ICE Notfallinfo V10.3.0!!!
  • Hallo zusammen,

    ich verstehe natürlich die Intention, aus der die App entstanden ist - die Geschichte ist traurig genug, aber ich erkenne nach meinem Dafürhalten, daß die App nicht nur in diesem Schockmoment, wenn etwas passiert ist, dem Menschen zur Verfügung stehen will, um schnell die richtige Nummer parat zu haben, sondern sie will auch Infos an das Rettungsdienstpersonal geben.

    Auf meinem Handy komme ich vom Sperrbildschirm aus nicht an die Infos der App heran.

    Nun gibt es Patienten, die können uns noch selbst alarmieren, sind aber bei unserem Eintreffen schon in einem wesentlich schlechteren Zustand, in dem sie unsere Fragen nicht mehr adäquat beantworten können. In vielen Notfällen kann der Patient sein Handy jedoch gar nicht mehr bedienen und wir, ich spreche hier für professionelles Rettungsdienstpersonal, kommen nicht über die Sicherheitsbarriere des Sperrbildschirms hinweg. Der Fingerabdruck ist noch einigermaßen machbar, wenn wir den richtigen Finger finden, aber bei PINs und Muster und was es alles sonst noch gibt, sind wir außen vor. Von daher rege ich dringend an, die App - insbesondere die Infos für das RD-Personal - vor den Sperrbildschirm zu legen und auch von dort abrufbar zu halten. Betroffene Patientengruppen sind: Bewußtlose Patienten, Patienten mit neurologischen Ausfällen1, die zwar bei Bewußtsein sind, aber nicht (adäquat) sprechen und sich auch nicht (adäquat) bewegen können. Weiterhin verwirrte (bspw. Diabetiker mit beginnendem Unterzucker) Patienten etc, pp.

    In diesem Sinne wäre es äußerst sinnvoll, die Infos auch für diese Patientengruppen zugänglich zu machen, die eben nicht mehr einwilligungsfähig sind. Dies muß dann natürlich jeder Anwender für sich entscheiden, ob er diese Infos (im Zweifelsfall eben auch jemanden, der das verlorene Handy einfach nur findet...) zur Verfügung stellen will. Fakt ist: Wir haben mit großer Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit, gerade in den Situationen, in denen der Patient uns aufgrund seines Zustandes nicht antworten kann, unter Umständen lebenswichtige Informationen in einfacher Weise abzurufen und einzusehen.

    Ja, ich weiß auch, es gibt die Möglichkeit, durch Herunterziehen der Benachrichtigung spärliche Informationen einzusehen. Ich sag's knallhart: Die sind wenig hilfreich. Im Sammelsurium des medizinischen Spektrums gibt es so einiges an Vorerkrankungen, die hier aufgeführt sein sollten - Bluthochdruck und Diabetes sind recht marginale Informationen. Wir treffen im echten Leben junge Patienten an, die haben in jungen Jahren eine koronare Herzkrankheit, Aortenektasie und - ja, ich könnte das hier seitenweise füllen - das sind alles relevante Informationen, über die wir im Notfall und besonders bei bewußtlosen Patienten sehr dankbar sind. Und die müssen sofort sichtbar sein - und der Raum für diese Diagnosen muß da sein. Das ist ein - für mich eklatantes Defizit, an dem dringend nachgearbeitet werden muß. Ich mag hier aber auch nicht irgendwelche Großbestellungen abgeben, denn mir ist lar, daß die App umsonst ist und von einer Einzelperson programmiert wird. Wie ich schon im Thread mit den Medikamenten und Dosierungen angesprochen habe: Wir brauchen oft wirklich jeden marginalen Hinweis, weil wir einfach nur einen Menschen vor uns liegen haben, den keiner der vielen Umherstehenden kennt, der uns keine Antworten geben kann, der in höchster Lebensgefahr ist und wir tappen im Dunkeln oder müssen Risiken eingehen, die schlicht vermeidbar sind.

    Hierzu möchte ich auch noch bitten, bei den Medikamentenunverträglichkeiten Roß und Reiter zu nennen:

    Unverträglichkeit liegt im Auge des Betrachters und letztlich kann der Anwender hier alles eintragen. Um es medizinischer zu formulieren: Es gibt relative und absolute Kontraindikationen. Wenn jemand ein Medikament nicht verträgt, weil er dann drei Tage lang Durchfall hat - es bei einer schweren Erkrankung aber schlicht das Mittel der Wahl ist, dann macht es schon einen Unterschied, ob diese Medikamentenunverträglichkeit darin besteht, daß der Patient einen lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock bekommt oder drei Tage Durchfall. Wenn das Medikament dem Patienten über den Berg hilft, gratuliere ich Ihm ganz herzlich zu seiner Genesung, wenn dann seine einzige Sorge darin besteht, daß er drei Tage Durchfall hat. Den Durchfall bremsen wir mit zwei Kapseln eines anderen Medikamentes wahrscheinlich ganz schnell aus. Den anaphylaktischen Schock will keiner auf dem Plan sehen - egal in welcher Situation.

    Ich wäre sehr dafür, daß zu einer Medikamentenunverträglichkeit auch genannt werden soll, welche Symptomatik da auftritt.

    Im Überblick für das Rettungsdienst-Personal würde ich den Begriff "Verunfallte" Person ersetzen. Wenn jemand auf der Parkbank bewußtlos wird, ist er nicht verunfallt. Der Diabetiker im Unterzucker tut dies auch eher selten. Ich würde eher von der "Betroffenen" Person oder vom Patienten sprechen.

    Die Information mit der Religion für mich als Info für das RD-Personal kann ich nicht nachvollziehen. Sie hat sicherlich einen Grund, den habe ich aber bislang nicht gefunden. Im Notfall ist mir die Religion des menschen, der meine Hilfe benötigt, egal. Ob die Angehörigen sagen "Gott ruft ihn zu sich", oder "Der Tod will ihn uns entreißen" - mit Verlaub, dafür habe ich da keine Zeit. Wenn wir den Patienten nicht mehr retten konnten, hilft uns - und besonders dem Patienten - die Info über seine Religion leider nicht mehr. Sofern wir ihn retten, haben wir alle andere Sorgen, als seine Religionszugehörigkeit. Auch bei der Wahl des Krankenhauses können wir nicht nach "nehmen wir das evangelische oder das katholische" vorgehen, sondern wir fahren/fliegen zielstrebig ins nächste, geeignete Krankenhaus (das hoffentlich aufnahmefähig ist) - egal, ob der Träger evangelisch, katholisch oder sonstwas ist. Das ist nicht nur Notfallmedizinisch sinnvoll, sondern auch so vorgeschrieben und Städtereisen wird die Krankenkasse ohnehin nicht bezahlen - das mal aus der wirtschaftlichen Seite gesehen.

    Sofern der Patient eine seelsorgerische Betreuung benötigt, wird er von mir ausschließlich psychologischer Behandlung zugeführt. Ich bevorzuge bei uns den lokalen Krisendienst, sofern dieser Kapazität hat und es Sinn macht, ansonsten wird der Patient einer psychiatrischen Fachklinik zugeführt. Wenn der Patient in der Klinik seelsorgerische Betreuung wünscht - dann kann er das dort sagen. Das ist dann Sache der Klinik und damit hat der Rettungs- und Notarztdienst schon lange nichts mehr zu tun. Ich würde auch keinen Cent darauf wetten, daß wenn ich diese Info ins Protokoll schreibe oder in der Aufnahme mitteile, daß das dann die letztliche Station, auf die der Patient später verlegt wird, jemals erfährt. Schlicht und ergreifend weil es in diesem ganzen Prozess der präklinischen und der klinischen Notfallmedizin Priorität hat.


    Mit freundlichen Grüßen

    achseu

    1etwa besondere Epilepsieformen, in denen der Patienten in der Aura ist und mit uns nicht sprechen und sich ggf. auch nicht mehr bewegen kann - aber auf dem Handy würde das alles stehen und wir wüßten sofort, woran wir sind. Wenn dieser Patient alleine ist, kann das sonst eine echte Sucherei werden, warum er uns nur ansieht und nicht mit uns redet. Da kommt ein Sammelsurium an Differentialdiagnosen in Frage, das einfach Zeit kostet, die der Zugang zur App völlig vermeiden kann. Häufig haben die Patienten einen entsprechenden Pass etc. im Geldbeutel, aber gerade bei Personen mit geistigem Handicap geht sowas gern mal verloren oder wird vergessen - das Handy eher nicht. Und wenn die Betreuer die App gepflegt haben, ist das durchaus erfreulich in dieser Situation. Doppelt und dreifach ist da manchmal ganz sinnvoll.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo achseu,

    das mit dem Sperrbildschirm ist so nicht ganz korrekt (siehe hier). Es gibt die 1-Tasten und 2-Tasten Benachrichtigung, welche das Notfallfenster öffnet. Dabei spielt es keine Rolle ob der Bildschirm biometrisch oder mit irgendwelchen Wischgesten gesperrt ist. Voraussetzung dafür ist die korrekte Darstellungen von Benachrichtigungen so wie sie vom System vorgegeben sind.

    Zitat von achseu


    Es gibt relative und absolute Kontraindikationen.

    Das ist ein sehr guter Hinweis, den ich gerne in einem Update einfließen lasse.:thumbup:

    Im Überblick für das Rettungsdienst-Personal würde ich den Begriff "Verunfallte" Person ersetzen. Wenn jemand auf der Parkbank bewußtlos wird, ist er nicht verunfallt. Der Diabetiker im Unterzucker tut dies auch eher selten. Ich würde eher von der "Betroffenen" Person oder vom Patienten sprechen.

    Jawohl, das ist besser.:thumbup:


    Die Information mit der Religion für mich als Info für das RD-Personal kann ich nicht nachvollziehen. Sie hat sicherlich einen Grund, den habe ich aber bislang nicht gefunden. Im Notfall ist mir die Religion des menschen, der meine Hilfe benötigt, egal. Ob die Angehörigen sagen "Gott ruft ihn zu sich", oder "Der Tod will ihn uns entreißen" - mit Verlaub, dafür habe ich da keine Zeit. Wenn wir den Patienten nicht mehr retten konnten, hilft uns - und besonders dem Patienten - die Info über seine Religion leider nicht mehr. Sofern wir ihn retten, haben wir alle andere Sorgen, als seine Religionszugehörigkeit. Auch bei der Wahl des Krankenhauses können wir nicht nach "nehmen wir das evangelische oder das katholische" vorgehen, sondern wir fahren/fliegen zielstrebig ins nächste, geeignete Krankenhaus (das hoffentlich aufnahmefähig ist) - egal, ob der Träger evangelisch, katholisch oder sonstwas ist. Das ist nicht nur Notfallmedizinisch sinnvoll, sondern auch so vorgeschrieben und Städtereisen wird die Krankenkasse ohnehin nicht bezahlen - das mal aus der wirtschaftlichen Seite gesehen.

    Sofern der Patient eine seelsorgerische Betreuung benötigt, wird er von mir ausschließlich psychologischer Behandlung zugeführt. Ich bevorzuge bei uns den lokalen Krisendienst, sofern dieser Kapazität hat und es Sinn macht, ansonsten wird der Patient einer psychiatrischen Fachklinik zugeführt. Wenn der Patient in der Klinik seelsorgerische Betreuung wünscht - dann kann er das dort sagen. Das ist dann Sache der Klinik und damit hat der Rettungs- und Notarztdienst schon lange nichts mehr zu tun. Ich würde auch keinen Cent darauf wetten, daß wenn ich diese Info ins Protokoll schreibe oder in der Aufnahme mitteile, daß das dann die letztliche Station, auf die der Patient später verlegt wird, jemals erfährt. Schlicht und ergreifend weil es in diesem ganzen Prozess der präklinischen und der klinischen Notfallmedizin Priorität hat.

    Nun ja, wir dürfen auch nicht immer und nur vom Rettungspersonal ausgehen, da die App schon häufig von Passanten verwendet wurde. Den Wunsch, die Religion anzugeben, hat man mir in zahlreichen E-Mails zugetragen. Wie Sie das im Rettungsdienst handhaben, bleibt dem jeweiligem Rettungsdienst/Personal vorbehalten.

    Es gibt ja leider auch Menschen, die zeitnah versterben und warum soll man hier keinen Hinweis darauf machen, dass der Betroffene religiösen Beistand wünscht oder eben auch nicht wünscht? Auch wenn Sie diese Information nicht weitergeben oder diese schlicht ignoriert wird, so kann ein Angehöriger bspw. in der App sehen, was der Betroffene wünscht und dies dann einleiten (siehe Patientenverfügung).

    Egal ob der RD darauf achtet oder nicht. Denken Sie mal an die "Zeugen Jehovas". Mir fallen auf Anhieb einige Dinge ein, die nach einer etwaigen Behandlung (auch Notfallbehandlung) sehr emotional diskutiert werden würden. Da wir in Deutschland die Religionsfreiheit haben, müssen auch die Aspekte berücksichtigt werden (zumindest aber bei Weiterbehandlungen).

  • Nun ja, wir dürfen auch nicht immer und nur vom Rettungspersonal ausgehen, da die App schon häufig von Passanten verwendet wurde. Den Wunsch, die Religion anzugeben, hat man mir in zahlreichen E-Mails zugetragen. Wie Sie das im Rettungsdienst handhaben, bleibt dem jeweiligem Rettungsdienst/Personal vorbehalten.

    Es gibt ja leider auch Menschen, die zeitnah versterben und warum soll man hier keinen Hinweis darauf machen, dass der Betroffene religiösen Beistand wünscht oder eben auch nicht wünscht? Auch wenn Sie diese Information nicht weitergeben oder diese schlicht ignoriert wird, so kann ein Angehöriger bspw. in der App sehen, was der Betroffene wünscht und dies dann einleiten (siehe Patientenverfügung).

    Egal ob der RD darauf achtet oder nicht. Denken Sie mal an die "Zeugen Jehovas". Mir fallen auf Anhieb einige Dinge ein, die nach einer etwaigen Behandlung (auch Notfallbehandlung) sehr emotional Diskutiert werden würden. Da wir in Deutschland die Religionsfreiheit haben, müssen auch die Aspekte berücksichtigt werden (zumindest aber bei Weiterbehandlungen).

    Danke für die Erklärung. Ich frag manchmal einfach nach, um es zu verstehen.

    Gruß

    achseu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sven und achseu,

    die Informationen klingen für mich alle recht interessant. So sieht man wie unterschiedlich der Mensch auf Informationen reagiert und das ist auch gut so.

    Ich denke, dass in Zusammenarbeit aller Nutzer die besten Informationen genutzt werden um die App so optimal wie möglich zu gestalten. ?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Erklärung. Ich frag manchmal einfach nach, um es zu verstehen.

    Gruß

    achseu

    Das ist ja auch vollkommen richtig so und wie thurmeule schon geschrieben hat, kann eine App nur durch die Zusammenarbeit mit allen Nutzern wachsen bzw. die besten Informationen nutzen. Daher finde ich es sehr gut, auch Anregungen von Leuten zu bekommen, die im Fach kundig sind. Ich war auch sehr begeistert von der Auflistung der Darreichungen (Medikamente) und bin so oder so für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Im Überblick für das Rettungsdienst-Personal würde ich den Begriff "Verunfallte" Person ersetzen. Wenn jemand auf der Parkbank bewußtlos wird, ist er nicht verunfallt. Der Diabetiker im Unterzucker tut dies auch eher selten. Ich würde eher von der "Betroffenen" Person oder vom Patienten sprechen.

    Schon mit der neuen Version 5.2 geändert. Nochmals vielen Dank für den wertvollen Hinweis.

  • Hierzu habe ich auch eine Info

    Android 9.o

    Die ICE-App kann auch im Sperrbildschirm hinterlegt werden.

    Werkauslieferung sind Zwei möglich (links+rechts).

    Diese sind bereits belegt, können aber explizit ausgetauscht werden.

    Für Otto-Normalverbraucher ein etwas schwieriger Weg bis dahin.

    Das hat aber nicht mit der ICE-App zu tun, sondern mit dem Android-Betriebssystem.

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo thurmeule ,

    ich arbeite noch daran, dass die App auch von dort aus geöffnet werden kann. In der Zwischenzeit empfehle ich die 1- oder 2-Knopf-Benachrichtigung.

    Siehe hier: Sperrbildschirm und »ICE Notfallinfo«

    • Offizieller Beitrag

    Da stimme ich Ihnen zu. Das Problem daran ist, dass jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kocht, was den Sperrbildschirm angeht.

  • 8)

    eben ausprobiert ... tatsächlich :(
    ... sorry, die Nacht war lang. Mein M20 ist erst 2 Tage alt. Bin noch mit vielen anderen Sachen nebenbei beschäftigt.

    ich werkle ... kann sein, das irgendeine Berechtigung erforderlich sein wird.

    Ich informiere später